Bitte beachten:

Mit deutsch- und volkstümelndem sowie rechtsextremem und faschistischem Gedankengut habe ich nichts am Hut und nichts zu tun!

Freitag, 13. Dezember 2013

Was für Syrien am besten wäre ...

Ein Ex-CIA-Chef hat den Sieg der syrischen Armee über die "Rebellen" als "beste Option" zur Beendigung des Krieges gegen und in Syrien bezeichnet.

"Ein endgültiger Sieg der Regierungskräfte in dem seit mehr als 2,5 Jahren andauernden Konflikt in Syrien wäre das günstigste Szenario für das Land und für die ganze Region, äußerte Ex-CIA-Direktor Michael Hayden in einer Jahreskonferenz zu Problemen des Terrorismus in Washington.
Nach seiner Ansicht setzt keines der drei möglichen Szenarien einen Sieg der Regimegegner vor. Die schlechteste Alternative für einen Sieg der Regierungskräfte wäre ein Zerfall des Landes, worin die Gefahr einer Destabilisierung in den Nachbarländern Libanon, Jordanien und Irak stecke.
Keinesfalls wünschenswert wäre eine Entwicklung, bei der der Konflikt unbestimmt lange Zeit dauern würde, fügte Hayden hinzu.
Die Konferenz wurde von der NGO Jamestown Foundation organisiert.
Hayden hatte den CIA 2006 bis 2009 geleitet. 1999 bis 2005 war er Chef der Nationalen Sicherheitsagentur der USA gewesen." (RIA Novosti, 13. Dezember 2013)

Ausführlicheres dazu ist bei der Nachrichtenagentur AFP zu lesen: "The sectarian bloodbath in Syria is such a threat to regional security that a victory for Bashar al-Assad's regime could the best outcome to hope for, a former CIA chief said Thursday.
Washington condemned Assad's conduct of the conflict, threatened air strikes after he was accused of targeting civilians with chemical weapons and has demanded he step down.
The United States is also supplying millions of dollars in "non-lethal" aid to some of the rebel groups fighting Assad's rule.
But Michael Hayden, the retired US Air Force general who until 2009 was head of the Central Intelligence Agency, said a rebel win was not one of the three possible outcomes he foresees for the conflict.
"Option three is Assad wins," Hayden told the annual Jamestown Foundation conference of terror experts.
"And I must tell you at the moment, as ugly as it sounds, I'm kind of trending toward option three as the best out of three very, very ugly possible outcomes," he said. ..."

Mittwoch, 11. Dezember 2013

Gericht schützt Soldaten vorm Völkerrecht

Die Angehörigen der Opfer des Bombenmassaker von Kunduz 2009 erhalten keine Entschädigung von der Bundesrepublik Deutschland. Das hat das Landgericht Bonn entschieden.

Damit ist der Kampf der Angehörigen um Anerkennung der Opfer und Entschädigung durch den Staat Bundesrepublik Deutschland vorerst gescheitert. Die Bundesrepublik als Dienstherr des inzwischen zum General ernannten Bomben-Oberst Georg Klein sei nicht haftbar zu machen, da keine "Amtspflichtverletzung" vorliegen, erklärte das Gericht laut Spiegel online am 11. Dezember 2013. Das Möchtegern-Investigativmagazin bringt nur diese kurze Zitat aus dem Urteil, ohne es weiter zu erläutern. Dafür wird noch einmal an das Ereignis erinnert, und daran, warum der Bomben-Oberst auch vor einer möglichen Strafe beschützt wurde.

Mehr zu dem Vorgang ist aus einer Pressemitteilung des Komitees für Grundrechte und Demokratie vom selben Tag zu erfahren: "Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass keine schuldhafte Amtspflichtverletzung feststellbar sei, da Oberst Klein davon ausgehen durfte, dass nur Taliban-Kämpfer vor Ort anwesend gewesen seien. Die gerichtliche Video-Auswertung der Aufnahmen aus den Kampfflugzeugen hätte keinen Hinweis auf anwesende Zivilisten ergeben, obwohl man deutlich sehen konnte, dass sich Menschen zu den Tankern aus drei verschiedenen Ortschaften hin- und herbewegten, um Benzin abzuzapfen. Eine Vernehmung von Oberst Klein zur Lagebeurteilung vor Ort hatte das Gericht nicht vorgenommen, da dies 'unerheblich' gewesen wäre." Das Gericht habe zuvor mit einer konkreten Beweisaufnahme zunächst Hoffnungen geweckt, dass das Völkerrecht zur Geltung kommen könnte, so Martin Singe vom Komitee. Eine vom Gericht vorgeschlagene Einigung zwischen Klägern und der beklagten Bundesregierung hätten die Regierungsvertreter abgelehnt mit dem Ziel, „Rechtsklarheit“ herzustellen.

"Nun hat die Regierung ihr Recht nach dem Motto 'Recht ist, was den Waffen nützt' (Helmut Kramer/Wolfram Wette)", so Singe. Das Urteil reihe sich in die Geschichte der Entscheidungen von Distomo und Varvarin ein. "Deutsche Soldaten sollen auch künftig ohne Angst vor Strafe bombardieren dürfen." Singe macht auf das Völkerrecht aufmerksam: "Die Genfer Zusatzabkommen regeln eindeutig, dass vor einem Angriff, bei dem Zivilisten betroffen sein könnten, wirksame Warnungen vorausgehen müssen." Diese Vorschrift sowie weitere Einsatzregeln habe Oberst Klein schwerwiegend verletzt. Dieser sei auch nicht auf den Vorschlag der US-Piloten eingegangen, doch vorab eine „Show of Forces“, also einen Tiefüberflug zur Warnung vorzunehmen. Das Gericht habe betont, dass sich Oberst Klein immerhin gegen eine 2.000-Pfund-Bombe zugunsten von zwei 500-Pfund-Bomben entschieden hätte. "Wollte er gar, dass Taliban-Kämpfer ungeschoren davonkommen könnten?", fragt der Komitee-Vertreter.

"Das Urteil ist eine schwere Niederlage für das Völkerrecht und zugleich ein großer Sieg der Bundesregierung, die sich künftig bei weiteren völkerrechtswidrigen Kriegen und Bombardements nicht mehr gerichtlich verantworten will. Es bedeutet einen Freibrief für künftiges mörderisches Verhalten von Soldaten. Einen Tag nach dem Tag der Menschenrechte hat das Völkerrecht vor dem Bonner Landgericht eine schwere Niederlage erlitten."

Nachtrag von 23.52 Uhr: Für den Krieg in Afghanistan gibt es keinen UN-Beschluss als Grundlage. Die Behauptung, dass die UN-Resolutionen Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) eine solche Grundlage seien, hat schon 2001 neben anderen der Völkerrechtler Norman Paech widerlegt, siehe hier. Genauso wenig wie für den NATO-Krieg gegen Jugoslawien gibt es also auch nicht einmal ansatzweise eine Berechtigung dafür, dass auch nur ein deutscher Soldat sich in Afghanistan zu kriegerischen Zwecken aufhält. Das gilt auch für jeden anderen Soldaten aus fremden Nationen am Hindukusch. Sie verteidigen nichts weiter als die neokolonialen Interessen der Herrschenden ihrer Länder, egal, wo sie Krieg führen. Ja, und deshalb werden die Kriegstreibenden und ihre uniformierten Handlanger eben auch nicht nach dem herrschenden Recht zur Rechenschaft gezogen.

Diskussion um Sarin in Damaskus

Ein Journalist fragt, was die US-Regierung vor dem mutmaßlichen Giftgasangriff am 21. August in einem Vorort von Damaskus wusste. Ein Blogger meint, der Autor irrt.

Seymour Hersh, einer der erfahrensten investigativen Journalisten, sorgt mit einem Beitrag für die Onlineausgabe der London Review of Books, veröffentlicht am 8. Dezember, für Diskussionen. Darin schreibt er über Hinweise, dass die US-Regierung unter Präsident Barack Obama sehr wohl vor dem mutmaßlichen Giftagsangriff am 21. August in einem Vorort von Damaskus Informationen hatte, dass auch Gruppen unter den "Rebellen" wie die Al-Nusra-Front in der Lage seien, Sarin herzustellen. Er zitiert eine Reihe von Quellen aus dem Regierungs- und Geheimdienstapparat der USA, die darauf hindeuten, dass die Kriegstreiber in der Obama-Administration das Ereignis nutzen wollten, um in den Krieg in und gegen Syrien direkt eingreifen zu können. Deshalb sei der mutmaßliche Chemiewaffeneinsatz der syrischen Regierungsseite bzw. dem syrischen Präsidenten Bashar al-Assad zugeschrieben worden.

Soweit meine zugegebenermaßen sehr knappe Zusammenfassung. Die junge Welt und die Süddeutsche Zeitung haben u.a. Hershs Hauptaussaugen etwas ausführlicher wiedergegeben. Inzwischen hat sich der Blogger Eliot Higgins, bekannt als "Brown Moses", in einem Beitrag für das US-Magazin Foreign Policy dazu geäußert. Er meint, Hersh würde außer acht lassen, dass es sehr wohl Hinweise gebe, dass die am 21. August mutmaßlich eingesetzte Munition nur von der syrischen Armee oder anderen Kräften der Regierungsseite eingesetzt werden konnte. Higgins verweist dabei auf Videos bei YouTube, die genau das belegen würden. Am Ende erklärt er u.a. dem gestandenen Journalisten Hersh, dass das richtige Verständnis von Opensource-Quellen im Internet wie YouTube-Videos zu den Schlüsselqualifikationen von investigativen Journalisten gehöre.

Ich halte den Hinweise des Bloggers für bedenkenswert, bezweifle aber, dass das fleißige und akribische Studium von Viedos im Internet wie er es betreibt ausreicht, zu beschreiben und gar zu verstehen, was tatsächlich in einem Konflikt wie dem in Syrien passiert. So stützt sich Higgins auch bei seiner Kritik an dem auf verschiedene Informationen verweisenden Hersh bezüglich Sarin in den Händen von Al-Nusra allein auf die Aussagen des US-Chemiewaffenexperten Dan Kaszeta. Er ignoriert dabei u.a. all die zahlreichen Zweifel an den entsprechenden Aussagen in dem Bericht der UN-Kontrolleure udn deren Hinweise auf mögliche Manipulationen an den Beweismitteln, auf die ich auch schon hingewiesen habe. Die Frage des erfahrenen Journalisten, um wessen Sarin es sich am 21. August gehandelt haben könnte, kann auch der fleißige Blogger nicht beantworten.

Für Hersh ist es eine Ironie des Geschehens, dass nach der Zerstörung des Chemiewaffenarsenals der syrischen Regierungstruppen die Al-Nusra-Front und ihre islamistischen Verbündeten in Syrien die Einzigen mit Zugang zu den Zutaten sein könnten, mit denen sich Sarin herstellen lässt. Unterdessen halten die Zerstörung das Landes und die Kakophonie der Gewalt in diesem von außen angeheizten Krieg an. Ein Ende bleibt außer Sicht, die Mainstream-Medien berichten nur noch spärlich – bis zur nächsten Gräueltat, dem nächsten Massaker.

Nachtrag vom 12.12.13: Democrazy Now hat am 9. Dezember ein Interview mit Seymour Hersh veröffentlicht.