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Montag, 25. Juni 2012

Staat gefährdet Grundrechte und Demokratie

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie beschreibt anhand von "Blockupy" am 19. Mai in Frankfurt/Main, wie es um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit steht
Willkürliche Grundrechtsabwägungen - maßlose Gefahrenprognosen
(12.6.2012) Neu ist der Versuch der Stadt Frankfurt nicht, mit überdimensionierten Gefahrenprognosen die Grundrechte auszuhebeln, aber besonders dreist ist das Vorgehen diesmal gewesen.
Die Stadtverwaltung warnte vor Massen von Menschen, die die Stadt lahmlegen wollten. Jeder Versammlung wurden zugleich die öffentlich angekündigten Blockaden zugerechnet.
Die „zu erwartenden schwerwiegenden Nachteile“ könnten den „Frankfurter Einwohnern und den hier Geschäftsansässigen sowie den Reisenden und allen übrigen Menschen, die sich an diesen Tagen in die Frankfurter Innenstadt begeben wollen, in Abwägung ihrer ebenfalls schützenswerten Grundrechte nach Art. 2 (Freiheit der Person), 4 (Freiheit des Glaubens), 12 (Freiheit der Berufswahl), 14 (Eigentum; alle erklärenden Anm. von d. V.) GG nicht zugemutet werden“.  Jede Abwägung, jede realistische Einschätzung von Blockademöglichkeiten und -wirkungen, jede Überlegung, wie die verschiedenen Interessen miteinander in Einklang gebracht werden könnten oder mit welchen Auflagen auch das Versammlungsrecht zu gewährleisten wäre, fehlen dieser Gefahrenprognose. Der ungestörte Alltag der Konsumenten und Konsumentinnen, die Interessen der Geschäftsleute an ungehindertem Gewinnstreben und die Arbeit der Banken werden zu Grundrechten aufgewertet, die ein Außerkraftsetzen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit legitimieren sollen. Wie unwichtig diese Grundrechte tatsächlich eingeschätzt werden, machten dann die polizeilichen Absperrungen deutlich, die alle Freiheitsrechte aushebelten.
...
Das sind die schlechten Nachrichten von einem Staat, der Grundrechte und Demokratie gefährdet. Die Bürger und Bürgerinnen nahmen ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit jedoch in die eigenen Hände. „Das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln“ gilt, wie schon das Bundesverfassungsgericht 1985 erkannte, seit jeher als Zeichen der Freiheit, der Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers.
Elke Steven
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