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Montag, 7. Mai 2012

Rückblick auf den Libyen-Krieg

Die Informationstelle Militarisierung e.V. (IMI) in Tübingen hat am 2. Mai 2012 einen Text zum UN-Bericht zu Ablauf und Folgen des Libyen-Krieges veröffentlicht.

Darauf will ich hier mit Auszügen aufmerksam machen, ohne den Text zu kommentieren, weil er aus meiner Sicht keines Kommentars bedarf. Er hat aber mehr Aufmerksamkeit verdient:

"Während die ganze Welt nach Syrien schaut und die Bewaffnung der dortigen Opposition in vollem Gange ist, legte die UN dem Sicherheitsrat bereits am 17. Februar 2012 einen Bericht zu Ablauf und Folgen des Libyen-Krieges vor (1). Obwohl der Bericht einer Expertenkommission in der Resolution 1973 ausdrücklich vorgesehen war, stößt er auf sehr geringes Interesse, gerade auch bei denen, die sich bereits hinsichtlich Libyens und nun auch bezüglich Syriens für die „Wahrnehmung der Schutzverantwortung“ durch die „internationale Gemeinschaft“ ausgesprochen haben. Der Bericht belegt von höchster Stelle, dass frühzeitig Waffen an die Aufständischen in Libyen geliefert und dass diese durch „Militärberater“ unterstützt wurden, wobei die NATO offenbar flankierend zu ihren Luftangriffen eine dubiose Koordinationsrolle hierbei übernommen hat. Er gibt auch eine Ahnung davon, wie sehr der Libyen-Krieg und die Bewaffnung der Aufständischen die gesamte Region von Mauretanien bis zum Sudan zu destabilisieren droht. Dabei geht er auf die unmittelbarsten Folgen – die Sezessionsbewegung im Norden Malis, den daraus resultierenden Putsch und die nun möglicherweise bevorstehenden Militärmissionen der ECOWAS in Mali und der EU im benachbarten Niger – noch nicht einmal ein. Im Folgenden soll der erste Teil dieses Berichts, der sich mit der Lieferung und Verbreitung von Waffen beschäftigt, (bis auf eine Ausnahme) unkommentiert zusammengefasst werden.

Bereits in der Einleitung kommt der Bericht zu einem alarmierenden Fazit: „Der Konflikt in Libyen offenbarte den Verlust nationaler Kontrolle über militärische Ausrüstung und eine vollständige Umverteilung der Verfügbarkeit von Waffen im Land. Die Verteilung von Waffen an Zivilisten und die Aneignung der Bestände aus den Depots durch Individuen und Milizen führten, verbunden mit zusätzlicher militärischer Ausrüstung, die von außerhalb nach Libyen gebracht wurde, zur unkontrollierten Zirkulation sehr großer Mengen von Waffen und Munition während des Konfliktes. Vier Monate später verfügen Individuen und Milizen über einen Großteil der Waffen. Das Fehlen einer einheitlichen Kommandostruktur und regulärer und funktionsfähiger Sicherheitssysteme bleibt die primäre Herausforderung bei der Sicherung militärischer Ausrüstung und der Verhinderung ihrer unkontrollierten Zirkulation.“ ...

Die Bereitstellung militärischer Ausrüstung für die Aufständischen wird im Expertenbericht in drei Kategorien eingeteilt: Lieferungen, die in Einklang mit der Resolution 1973 stehen und ordnungsgemäß deklariert wurden, mangelhafte Deklarationen über entsprechende Lieferungen und Lieferungen, die überhaupt nicht deklariert wurden und damit klar der Resolution 1973 widersprechen.

Eindeutig heißt es im Bericht, dass „die ausländische militärische Unterstützung, einschließlich der Lieferungen militärischer Ausrüstung, entscheidend“ für den Ausgang des Konfliktes gewesen seien. Bemerkenswert ist, dass die Lieferungen von Waffen nach der Resolution 1973 (Ziffer 4 „Schutz der Zivilbevölkerung“) durchaus zulässig waren. Darin werden die „Mitgliedstaaten, die eine Notifizierung an den Generalsekretär gerichtet haben“ ermächtigt, „alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ungeachtet der Ziffer 9 der Resolution 1970 (2011), um von Angriffen bedrohte Zivilpersonen und von der Zivilbevölkerung bewohnte Gebiete in der Libysch- Arabischen Dschamahirija, einschließlich Bengasis, zu schützen“. Die explizit erwähnte Ziffer 9 war jedoch die Grundlage des Waffenembargos gegen Libyen, das somit unter dem Vorwand der Schutzverantwortung für Lieferungen an die Aufständischen aufgehoben wurde – wohlgemerkt unter der Bedingung, dass der Generalsekretär zuvor unterrichtet wird. Der Bericht stellt jedoch auch fest, dass das bloße Vorliegen einer entsprechenden Notifikation nicht zwangsläufig bedeute, dass keine Verletzung des Waffenembargos vorliege. Insgesamt 14 Staaten hätten dem Generalsekretär ihre Absicht angezeigt, militärisch zum Schutz der Zivilbevölkerung (Ziffer 4) oder zur Durchsetzung des Flugverbots (Ziffer 8 ) aktiv zu werden, wovon vier (Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich und USA) die Absicht geäußert hätten, den Aufständischen militärische Ausrüstung oder militärisches Personal zur Verfügung zu stellen. ..."

ausführlich hier

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